Dienstag, 9. September 2014

Ausgegoogelt ???

Google löscht nicht ????!!!!!!!!

Löscht Google oder löscht Google nicht, wenn sich betroffene Personen melden ?

Dieser Fragestellung ging der WDR in seiner aktuellen Sendung "Markt" nach.

Suchmaschinen müssen seit rund drei Monaten bei einem berechtigten Antrag Links zu persönlichen Daten von Betroffenen löschen. Datenschützer freuen sich, einige Medien sprechen aber auch von Zensur im Netz. markt fragt nach: Wie funktioniert das Vergessenwerden? Wie viele Links wurden mittlerweile schon gelöscht? Und sind die Bedenken zu dem Verfahren gerechtfertigt?

Hier geht es zum Stream der Sendung.

Ihr Reinhard Göddemeyer
Antistalkingliga

Donnerstag, 31. Juli 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte. 

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014  

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt ! Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014

Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleu

Ausgegoogelt ! Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014

Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.

Es gibt somit im Internet ein Recht auf Vergessen.  Nun ist dieses Recht Realität. Es hat hier vor dem EuGH die grundlegende Tugend der Rechtsprechung gesiegt, die Verhältnismässigkeit. Eine verhältnismässige Überlegung ist es zum Beispiel, dass ein Mensch nicht zeitlebens für einen Fehltritt büssen muss.

So ist es z.B. auch im Insolvenzverfahren, wo man nach 7 Jahren schuldenfrei einen Neuanfang starten kann oder auch im Strafverfahren, wo man einen rechtlich verbrieften Anspruch auf die Resozialisierung hat.

Ebenso wenig sollen die digitalen Spuren ewig an uns haften.

Dieses Urteil ist erst der Anfang. Schon jetzt liegen Google Tausende von Löschungsanträgen vor; es bleibt jetzt abzuwarten, wie Google damit umgeht, welche technischen Seiten z.B. einge -baut werden, damit ein Opfer seine Löschungsanträge schnell und unkompliziert stellen kann.

Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

PS: Sie wollen Eintragungen löschen lassen ?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Gegen eine Kostenpauschale von 75 EURO recherchieren wir für sie im Internet, ob und welche negativen Eintragungen über ihre Person / Firma bestehen.
Das weitere Vorgehen wird dann individuell besprochen bzw. festgelegt.

Anfragen an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de mderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.

Es gibt somit im Internet ein Recht auf Vergessen.  Nun ist dieses Recht Realität. Es hat hier vor dem EuGH die grundlegende Tugend der Rechtsprechung gesiegt, die Verhältnismässigkeit. Eine verhältnismässige Überlegung ist es zum Beispiel, dass ein Mensch nicht zeitlebens für einen Fehltritt büssen muss.

So ist es z.B. auch im Insolvenzverfahren, wo man nach 7 Jahren schuldenfrei einen Neuanfang starten kann oder auch im Strafverfahren, wo man einen rechtlich verbrieften Anspruch auf die Resozialisierung hat.

Ebenso wenig sollen die digitalen Spuren ewig an uns haften.

Dieses Urteil ist erst der Anfang. Schon jetzt liegen Google Tausende von Löschungsanträgen vor; es bleibt jetzt abzuwarten, wie Google damit umgeht, welche technischen Seiten z.B. einge -baut werden, damit ein Opfer seine Löschungsanträge schnell und unkompliziert stellen kann.

Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

PS: Sie wollen Eintragungen löschen lassen ?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Gegen eine Kostenpauschale von 75 EURO recherchieren wir für sie im Internet, ob und welche negativen Eintragungen über ihre Person / Firma bestehen.
Das weitere Vorgehen wird dann individuell besprochen bzw. festgelegt.

Anfragen an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de

Donnerstag, 15. Mai 2014

Irre(n) Politiker ?

Irre(n) Politiker ?

Das haut dem Fass den Boden aus ! Jetzt verlangen die AKW Betreiber doch wirklich die Übernahme der Verantwortung für die Atomkraftwerke bzw. für die Finanzierung der Rückbaukosten vom Bund !

Haben wir es denn nur noch mit Verbrechern in den Chefetagen dieser Konzerne zu tun ? Was geht in den Köpfen von Johannes Teyssen, Peter Terium und Frank Mastiaux vor ? 

Zitat: Bund soll offenbar alle Risiken übernehmen

Wollen Konzerne ihre AKW loswerden?

Die drei großen Energiekonzerne E.On, RWE und EnBW wollen einem "Spiegel"-Bericht zufolge ihr gesamtes deutsches Atomgeschäft an den Bund übertragen. Demnach sollen alle Atomkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung übergehen. Diese Stiftung solle die Kraftwerke bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben, berichtet das Magazin unter Berufung auf Konzern- und Regierungskreise. Zugleich solle sie für den Abriss der Atomkraftwerke und für die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.
"Darüber gibt es Gespräche mit der Bundesregierung", bestätigte ein nicht namentlich genannter Branchenvertreter der Nachrichtenagentur Reuters die Pläne zur Einrichtung einer Stiftung. Diese könne den Betrieb und den Rückbau organisieren.
Die Stromkonzerne wollen ihre finanziellen Risiken für den Abriss der Meiler und die Atommüll-Lagerung auf die Gesellschaft abwälzen, obwohl sie über Jahrzehnte gigantische Geschäfte mit dem Atomstrom gemacht haben. Fordere deshalb mit Deiner Unterschrift von der Bundesregierung, die Abriss-Rücklagen der Betreiber in einem Fonds zu sichern, aber die Konzerne nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen.  Unterschreiben 

Ihr Reinhard Göddemeyer