Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt ! Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014

Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleu

Ausgegoogelt ! Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014

Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.

Es gibt somit im Internet ein Recht auf Vergessen.  Nun ist dieses Recht Realität. Es hat hier vor dem EuGH die grundlegende Tugend der Rechtsprechung gesiegt, die Verhältnismässigkeit. Eine verhältnismässige Überlegung ist es zum Beispiel, dass ein Mensch nicht zeitlebens für einen Fehltritt büssen muss.

So ist es z.B. auch im Insolvenzverfahren, wo man nach 7 Jahren schuldenfrei einen Neuanfang starten kann oder auch im Strafverfahren, wo man einen rechtlich verbrieften Anspruch auf die Resozialisierung hat.

Ebenso wenig sollen die digitalen Spuren ewig an uns haften.

Dieses Urteil ist erst der Anfang. Schon jetzt liegen Google Tausende von Löschungsanträgen vor; es bleibt jetzt abzuwarten, wie Google damit umgeht, welche technischen Seiten z.B. einge -baut werden, damit ein Opfer seine Löschungsanträge schnell und unkompliziert stellen kann.

Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

PS: Sie wollen Eintragungen löschen lassen ?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Gegen eine Kostenpauschale von 75 EURO recherchieren wir für sie im Internet, ob und welche negativen Eintragungen über ihre Person / Firma bestehen.
Das weitere Vorgehen wird dann individuell besprochen bzw. festgelegt.

Anfragen an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de mderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.

Es gibt somit im Internet ein Recht auf Vergessen.  Nun ist dieses Recht Realität. Es hat hier vor dem EuGH die grundlegende Tugend der Rechtsprechung gesiegt, die Verhältnismässigkeit. Eine verhältnismässige Überlegung ist es zum Beispiel, dass ein Mensch nicht zeitlebens für einen Fehltritt büssen muss.

So ist es z.B. auch im Insolvenzverfahren, wo man nach 7 Jahren schuldenfrei einen Neuanfang starten kann oder auch im Strafverfahren, wo man einen rechtlich verbrieften Anspruch auf die Resozialisierung hat.

Ebenso wenig sollen die digitalen Spuren ewig an uns haften.

Dieses Urteil ist erst der Anfang. Schon jetzt liegen Google Tausende von Löschungsanträgen vor; es bleibt jetzt abzuwarten, wie Google damit umgeht, welche technischen Seiten z.B. einge -baut werden, damit ein Opfer seine Löschungsanträge schnell und unkompliziert stellen kann.

Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

PS: Sie wollen Eintragungen löschen lassen ?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Gegen eine Kostenpauschale von 75 EURO recherchieren wir für sie im Internet, ob und welche negativen Eintragungen über ihre Person / Firma bestehen.
Das weitere Vorgehen wird dann individuell besprochen bzw. festgelegt.

Anfragen an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de

Donnerstag, 15. Mai 2014

Irre(n) Politiker ?

Irre(n) Politiker ?

Das haut dem Fass den Boden aus ! Jetzt verlangen die AKW Betreiber doch wirklich die Übernahme der Verantwortung für die Atomkraftwerke bzw. für die Finanzierung der Rückbaukosten vom Bund !

Haben wir es denn nur noch mit Verbrechern in den Chefetagen dieser Konzerne zu tun ? Was geht in den Köpfen von Johannes Teyssen, Peter Terium und Frank Mastiaux vor ? 

Zitat: Bund soll offenbar alle Risiken übernehmen

Wollen Konzerne ihre AKW loswerden?

Die drei großen Energiekonzerne E.On, RWE und EnBW wollen einem "Spiegel"-Bericht zufolge ihr gesamtes deutsches Atomgeschäft an den Bund übertragen. Demnach sollen alle Atomkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung übergehen. Diese Stiftung solle die Kraftwerke bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben, berichtet das Magazin unter Berufung auf Konzern- und Regierungskreise. Zugleich solle sie für den Abriss der Atomkraftwerke und für die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.
"Darüber gibt es Gespräche mit der Bundesregierung", bestätigte ein nicht namentlich genannter Branchenvertreter der Nachrichtenagentur Reuters die Pläne zur Einrichtung einer Stiftung. Diese könne den Betrieb und den Rückbau organisieren.
Die Stromkonzerne wollen ihre finanziellen Risiken für den Abriss der Meiler und die Atommüll-Lagerung auf die Gesellschaft abwälzen, obwohl sie über Jahrzehnte gigantische Geschäfte mit dem Atomstrom gemacht haben. Fordere deshalb mit Deiner Unterschrift von der Bundesregierung, die Abriss-Rücklagen der Betreiber in einem Fonds zu sichern, aber die Konzerne nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen.  Unterschreiben 

Ihr Reinhard Göddemeyer

Mittwoch, 10. April 2013

Dortmund braucht einen Knipser !

Gestern im Westfalenstadium bzw. im Barrock an der Lindemannstrasse:

Es war ja kaum noch mit anzusehen, was der BVB sich dort zusammenspielte ! 

Jetzt steht ja wohl felsenfest, daß der BVB einen Knipser im Sturm benötigt. Denn wer wie gestern im  Spiel gegen Malaga aus 14 Großchancen nur einen Treffer produziert der macht  irgend etwas falsch.

Auch Mario Götze, der in den Himmel gelobte Superstar vergab eine Chance nach der anderen.

Wann reagiert Watzke ?  Geld hat er jetzt ja genug eingenommen !

Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 28. März 2013

Zypern retten !

Auf zur Zypern - Rettung ! 


Nachdem unsere Kanzlerin Angela Merkel in grenzenloser Selbstüberschätzung bereits unter Missachtung aller Maastricht Veträge deutsche Garantien / Gelder nach Griechenland gepumpt hat ist nun das kleine Zypern an der Reihe. 

Zypern als systemrelevanter Präzedenzfall ? 

Zugegeben, Zypern ist nicht viel grösser als Castrop Rauxel, aber eben auch nicht Irland oder Spanien. Und solch ein kleines Land mit nicht einmal 1 Million Einwohnern werden wir doch wohl mit durchziehen können. Oder ? 

Jawohl ! Sicher doch ! Deshalb 10 Milliarden Euro  für Zypern ! Heute wurden allein 5 Milliarden Bargeld nach Zypern gebracht.

Aus welcher Notenpresse dieses Geld wohl kommt ?

Ok, bei Griechenland habe ich noch mitgeholfen. Seit Monaten esse ich nur noch griechischen Schafskäse, griechische Oliven und trinke Unmengen von Ouzo.

Aber Zypern ?

Zypern ist doch diese kleine kranke Insel im Mittelmeer, um die sich seit Jahrzehnten Griechen und Türken streiten.

Zypern ist deshalb auch seit Jahren geteilt, der Norden ist seit 1983 von den Türken besetzt, die dort auch gleich mal 40 000 Soldaten stationiert haben, um die dort lebenden ca. 250 000 Einwohner türkischer Abstammung zu schützen.
Im Süden leben ca 750 000 Einwohner, der Süden ist auch per Volksabstimmung der EU beigetreten.

Und war Zypern nicht nur deshalb aufgenommen worden, weil die Griechen ansonsten gedroht hatten die EU_Ost-Erweiterung zu blockieren ? 

Völkerrechtlich ist ganz Zypern Mitglied der EU, de facto jedoch nur der griechische Süden. Das ergibt eine bizarre Konstellation: Ein EU-Mitglied wäre teilweise widerrechtlich besetzt, noch dazu von einem Nachbarstaat, der selbst in die EU eintreten möchte“

Und in ein solches Staatengebilde pumpt die EU weiteres Geld ?
Wie soll das je zurückgezahlt werden ? 
Durch Zyperns Wirtschaftskraft ? Welche Wirtschaft ? 

Grosse Hoffnungen setzen die Experten jetzt auf die im Mittelmeer bei Zypern gefundenen Erdgasvorkommen.
2011 stieß der US-Konzern Noble Energy etwa 130 km südlich der Insel bei Probebohrungen in etwa 4.500 Metern unter dem Meeresboden auf ein Erdgasfeld mit einem Umfang von, nach ersten Schätzungen, 255 Milliarden Kubikmeter. Der Beginn der Förderung ist für 2018 geplant. Ein Jahr zuvor hatten sich Israel  und Zypern auf eine Abgrenzung ihrer Wirtschaftszonen im östlichen Mittelmeer geeinigt. Anfang 2013 vergab die Regierung eine Konzession für Bohrungen etwa 50 bis 100 km süd-östlich der Insel an die italienische Eni  und die südkoreanische Kogas, sowie eine Konzession für Bohrungen etwa 150 km südwestlich Zyperns an die französische Total.

Von 1925 - 1960 war Zypern britische Kronkolonie, Großbritannien war lange Nutzniesser dieser Politik, noch heute hat Grossbritannien dort 2 grosse Militärstützpunkte. Im Vertrauen auf die Zugehörigkeit zu Großbritannien hatte sich auf Zypern der Finanzmarkt gewaltig entwickelt.


Warum ist also jetzt EU Kapital nötig, um Zypern zu retten ? 


Ist Zypern der Testfall für den Rest Europas ? 

Der Maastrichtvertrag hat sich als fragile Basis für Europa erwiesen. Alles dauert ewig, inzwischen sitzen ganz Klein und ganz Groß mit gleichem Stimmrecht am selben Tisch(EZB) - in der Eurozone ohne Exit-Regeln und ohne Mut. Die Situation in Italien, Griechenland, Spanien und Frankreich wird bald wieder "anbrennen" und das Ganze von vorne losgehen. Was man bei Zypern, das für 0.2% des europ outputs verantwortlich ist, noch schafft, kriegt man bei obigen Ländern aber wohl nicht hin. 


Aber man übt wenigstens schon einmal.


Was kann ich persönlich unternehmen um bei der Zypern-Rettung zu helfen ?
Mehr Kartoffeln aus Zypern essen ?
Zyprische Kartoffeln gehören zu den Export-Schlagern (meist nach Großbritannien)
Mehr Gas verbrauchen, damit das Erdgasfeld so schnell wie möglich ausgebeutet werden kann ?

Da ist guter Rat teuer !

Ihr Reinhard Göddemeyer




Freitag, 1. März 2013

Stalker geben nicht auf

Unsere Stalker geben nicht auf.

Die letzten der gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt.

Die letzten massiven Internetverleumdungen über und gegen Reinhard Göddemeyer stammten bekanntlich vom Dezember 2012.

Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden.

Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure  auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.

Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.

Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die unbekannte am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die Seite mit der Holocoustluege.

Wir erinnern uns:

In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga  bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet  und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn als Pädophilen zu beschuldigen.

Was ist noch alles zu erwarten ?

Wird Reinhard Göddemeyer  etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?

Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.

Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte.  Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.

Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben.

 Ihr Reinhard Göddemeyer 

http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Samstag, 26. Januar 2013

News


Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde. 

Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das  Amtsgericht Recklinghausen einen  Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. 

Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.

Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals   konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war. 

Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist. 

........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.

Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.

In Güstrow ist er auch wieder illegal  rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht  Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.

Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info    www.news.guestrower.info  Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg. 

Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)

Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen.  Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich  in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains  http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht. 

Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb  wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen. 

Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden. 

Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.

Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.

Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird.  Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen. 

Sicherheitshalber  wird  ihm  auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.

Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.


Reinhard Göddemeyer


Ihre Antistalkingliga 

Material über Schreitbagger gesucht

Für eine Dokumentation suchen wir auch ältere  schriftliche Materialien, Bilder oder auch Videomaterial über Schreitbagger (Spinne / Muck)

Freundliche Zuschriften bitte an
Reinhard.goeddemeyer@yahoo.de