Samstag, 5. November 2016

Reinhard Göddemeyer: Impressum

Reinhard Göddemeyer fährt ab sofort
Oldtimer Yamaha Xj 900
Jungtimer Honda PC 800
Jungtimer Nissan Sunny Coupe B12
Jungtimer VW Polo


Gesucht werden zur Vervollständigung der Sammlung:

DKW F 12 Limousine oder Cabrio
Fiat 128
Nissan Bluebird  Herkules Military 180 ccmReinhard Göddemeyer: Impressum: Impressum Hauptverantwortlicher/Impressum: BS Partners Ltd Dir. Reinhard Göddemeyer Paul Gerhardt Str. 30 44359 Dortmund Telefon: 0...

Jörg Figura Dokom Dortmund

Jörg FiguraDer Letzte seiner Art: Dokom-Chef schweigt zum Gehalt

DORTMUND Der Rat hat vor gut vier Jahren beschlossen, dass die Vergütungen aller Geschäftsführer der städtischen Unternehmen zu veröffentlichen sind. Der Transparenz wegen. Doch einer weigert sich hartnäckig, sein Gehalt im sogenannten Beteiligungsbericht offenzulegen: Jörg Figura (Foto), Chef des städtischen Telekommunikationsanbieters Dokom 21. Jetzt droht die Politik, ihm Daumenschrauben anzulegen.


Meine Meinung dazu:

Der Mann gehört schnellstens unehrenhaft entlassen.
Man sollte mit allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln gegen ihn vorgehen.
Man sollte Ihn mit Schimpf und Schande aus Dortmund wegjagen.
Solche Führungskräfte braucht Dortmund nicht !

Reinhard Göddemeyer 

Freitag, 17. Juli 2015

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt !

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt !

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt 





Frage:
Woran erkennt man, daß ein Politiker lügt ?
Antwort:
Er bewegt die Lippen !
Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 16. Juli 2015

Griechenland Diskussion

Griechenland Diskussion:


Mit Herrn Altmeyer hat gestern Abend ein weiterer CDU Lügenbaron seinen Hut bei Maybrit Illner in den Talk Ring geworfen. 
Auch er weiss, dass Helmut Kohl bei der Einführung des Euro zugesichert hatte, dass die Schulden der Länder nicht sozialisiert werden. Das hat Helmut Kohl sogar mehrfach betont !

Und was sind jetzt die Fakten ?
Griechenland ist nach wie vor nicht wettbewerbsfähig in der EU. Die eigenen Bürger glauben nicht an ihr eigenes Land und die eigene Regierung.

Unsere Eu Pilitiker haben trotzdem versucht dieses faule und marode System durch Millionenzahlungen zu stützen.

Deutschland bürgt trotzdem  für zig Milliarden, die Griechenland über verschiedene Finanzinstitutionen erhalten hat, an diesen Insitutionen hält Deutschland ca. 27 %  Anteile, haftet somit auch.

Was ist jetzt, wenn Griechenland, was zu erwarten ist, die erhaltenen Summen nicht zurückzahlt ? 

Dann haftet Deutschland, der deutsche Michel, Bürger wie Du und ich ! 

Es ist zum kotzen, mit ansehen zu müssen, wie dieser
Politiker die Fakten verdreht.

Pressemeldungen dazu:

"Falls Griechenland die Kredite des EFSF nicht zurückzahlen sollte, hätte das auch Milliardenverluste für Deutschland zur Folge. Denn der EFSF besorgt sich das Geld für Kredite an die Krisenstaaten seinerseits auf den Kapitalmärkten. Deutschland tritt dabei neben den anderen Euro-Staaten als Bürge auf. Ursprünglich hätte Deutschland dabei für rund 27 Prozent der Gesamtsumme gerade stehen müssen. Nachdem Griechenland, Irland und Portugal als Bürgen ausfielen, stieg der deutsche Anteil auf etwa 29 Prozent - im Fall des zweiten Griechenland-Pakets entspricht das knapp 38 Milliarden Euro."

"Deutschland steuerte über die KfW-Bankengruppe direkte Kredite in Höhe von 15,2 Milliarden Euro zum ersten Griechenland-Paket bei. Sollte die Regierung in Athen das Geld nicht zurückzahlen, bleibt die Bundesrepublik auf diesem Verlust sitzen."

"Auf 216 Milliarden Euro summieren sich die bisherigen Zahlungen aus den Rettungspaketen an Griechenland. Das Geld floss teils in Form direkter Kredite der Euro-Staaten, teils über den Rettungsschirm EFSF und teils über den Internationalen Währungsfonds. Die Rettungspakete im Überblick."
Quelle :   http://www.tagesschau.de/wirtschaft/rettungspakete-101.html


"Was die Staats- und Regierungschefs der Eurozone an diesem Montagmorgen beschlossen haben, das stellt zum größten Teil die Fortsetzung einer gescheiterten "Rettungspolitik" dar."

"Berlin Die Troika aus EU, EZB und IWF gehört in Griechenland zu den schlimmsten Feindbildern: Deren Spardiktat würge seit Jahren die griechische Wirtschaft ab, lautet die Dauerklage. Jetzt räumt der Internationale Währungsfonds ein, dass tatsächlich Fehler gemacht wurden. Das Eingeständnis lässt sich in dieser ungewöhnlich selbstkritischen Offenheit durchaus als spektakulär bezeichnen, zumal der Währungsfonds damit einen Stein ins Rollen bringt, der eine breite Debatte über eine umfassende Neuausrichtung der Euro-Rettungspolitik anstoßen könnte."

Quelle / handeslsblatt.com

Mehr bei Wikipedia 

Mittwoch, 15. Juli 2015

Gefahrenabwehrpläne Flucht- und Rettungspläne

Gefahrenabwehrpläne Flucht- und Rettungspläne

Sicherheitszeichen, Gefahrenabwehrpläne

FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Unter dem Sammelbegriff Gefahrenabwehrpläne sind z.B. Flucht- und Rettungspläne, Notfallpläne, Räumungspläne, Rettungswegepläne (auch Flucht- und Rettungspläne) u.v.m. zusammengefasst. Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen rechtlichen Anforderungen und Regelwerke für den Umgang und die Erstellung dieser Pläne. Die hier aufgeführten Beispiele beziehen sich auf die Anforderungen des Bundelandes Nordrhein-Westfalen.


Sicherheitszeichen, Gefahrenabwehrpläne Flucht- und Rettungspläne  werden z.B. für diverse Objekte in NRW gemäß Bauprüfverordnung und entsprechend den Vorschriften für Flucht- und Rettungspläne nach Arbeitsstättenregel (ASR) A2.3, DIN ISO 23601 und DIN SPEC 4844-4 in Verbindung mit Arbeitsstättenregel A1.3, DIN EN ISO 7010, DIN EN ISO 7010/A1, DIN EN ISO 7010/A2, DIN EN ISO 7010/A3, DIN EN ISO 7010/A4, DIN EN ISO 7010/A5, ISO 7010 AMD 6, DIN ISO 3864-3, DIN 4844-1, DIN 4844-2, DIN 4844- 2/A1 und DIN ISO 3864-1 erstellt.

Rechtliche Grundlagen sind in NRW die Sonderbauverordnung, mit § 32 Versammlungsstätten (Bestuhlungsund Rettung wegeplan), die Sonderbauverordnung, mit § 56 Behe bergungsstätten (Rettungsweg plan), die Sonderbauverordnung, mit § 113 Hochhäuser (Flucht- und Rettungswegeplan), StörfallVerordnung, Arbeitsstä ten regel A2.3 und/oder § 20 Bau prüfverordnung.

 Flucht- und Rettungspläne dienen der Evakuierung, Räumung und Rettung. Sie stellen eine unverzichtbare Arbeitsunterlage für eine Fülle notwendiger, wiederkehrender, verpflichtender Unterweisungen dar. Bei den Fluchtwegeplänen als Sonder fall sieht es ähnlich aus. Sie sind zudem ebenfalls Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen gemäß §§ 12 und 20 Bauprüfverordnung und stellen ebenfalls eine unverzichtbare Arbeitsunterlage für eine Fülle notwendiger, wiederkehrender, verpflichtender Unterweisungen dar. Für alle Arbeitsstätten, das heißt auch für Baustellen, andere Gebäude oder Freiflä chen auf dem Betriebsgelände, zu denen Beschäftigte Zugang haben, müssen Flucht- und Rettungspläne erstellt werden. Verändern sich Baustellen, sind die Flucht- und Rettungs pläne zwingend nachzuführen. Flucht- und Rettungspläne bzw. Fluchtwegepläne sind ständig auf dem neusten Stand zu halten, daher sind Pläne mit einem Erstellungsdatum vor 2013 auf jeden Fall zu erneuern, ebenso wie Ihre Siche heitskennzeichnung.

Zeichen nach Arbeitsstättenregel A1.3 (A3, DGUV Vorschrift 9 und DIN 4844-2 bzw. DIN 4844-2/A1 sind veraltet und dürfen nicht mehr benutzt werden! Auch das parallele Benutzen alter und neuer Sicherheitszeichen ist unzulässig und trägt nur zur Verwirrung bei.

Zu beachten ist: Selbst wenn Sie auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen sollten, dass Sie die alten Symbole weiterhin verwenden können, ist es trotzdem möglich, dass Sie auf Grund zivil rechtlicher Ver träge, Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen z.B. im Rahmen von ISO 900x Zertifizierungen (Qualitätssicherung), Versicherungsverträgen oder sonstigen Zertifi -zierungen verpflichtet sind sich an die aktuelen Gesetze, Richtlinien und Normen zu halten. Dies kann jedoch bei einem Audit als Abweichung/Mangel bewertet werden oder/und Ihren Ver sicherungsschutz gefährden.

Gefahrenabwehrpläne insbesondere Flucht- und Rettungspläne dürfen nur von sachkundigen bzw. fachkundigen Personen erstellt und/ oder geprüft werden, dies gemäß des § 10 Arbeitsschutzgesetz (Pflicht zur Ausbildung Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen), des Punkts 6 der Arbeitsstättenregel A3.4/3 (Allgemeine Prüfpflicht), des § 4 Absatz 3 und 5 der Arbeitsstättenverordnung (Sachge rechte Prüfpflicht), des Kapitels 7 der LASI-Veröffentlichung 41 (Prüfpflicht durch Sachkundige), den §§ 2 Absatz 5 und 6 und 13 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (Fachkunde), § 4 Betriebssicher heitsverordnung (Vor Arbeitsbeginn, Gefährdungsbeurteilung, Inaugenscheinnahme durch Arbeitgeber und Funktionskontrolle,

Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher) und dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (Prüfpflicht durch befähigte Person), des § 2 Absatz 16 Gefahrstoff verordnung (Fachkunde) und des § 2 Absatz 17 Gefahrstoffverordnung (Sachkunde), des § 3 Absatz 2 Technische Prüfverordnung (Sachkunde), des Instituts der Feuerwehr NRW, Vorbeugender Brandschutz, „PrüfVO NRW und Brandschau“ (Nachweis der Sachkunde) und der DGUV Vorschrift 9 (Prüfung alle 2 Jahre). Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Unter dem Sammelbegriff Gefahrenabwehrpläne sind z.B. Flucht- und Rettungspläne, Notfallpläne, Räumungspläne, Rettungswegepläne (auch Flucht- und Rettungspläne) u.v.m. zusammengefasst. Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen rechtlichen Anforderungen und Regelwerke für den Umgang und die Erstellung dieser Pläne. Die hier aufgeführten Beispiele beziehen sich auf die Anforderungen des Bundelandes Nordrhein-Westfalen.

FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE B A U R E C H T 3 2/2015 hat nun erstmals die Begrifflichkeiten der Sach- und Fach kunde rechtlich definiert: „Daneben zählen zu den weiteren Anforderungen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.“ Laut Gefahrstoffverordnung ist: „Sachkundig, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnah me an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat.“ Sicherheitseinrichtungen, -leitsysteme und -zeichen zu denen Flucht- und Rettungspläne gehören, sind von Sachkundigen zu prüfen, mindestens alle zwei Jahre oder nach Gefährdungsbeurteilung.

Kontrollen werden durchgeführt durch das Gewerbeaufsichts amt – Staatliches Amt für Arbeit, die Berufsgenossenschaften, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die Ordnungsämter der Gemeinden, Städte oder Kreise. Sämtliche dieser Unterlagen unterliegen der Dokumentationspflicht.

Neben rechtlichen Bestimmungen sind eine Unmenge an gestalterischen Grundsätzen zu beachten. So sollen die Pläne z.B. einheitlich in der Gestaltung sein.

Honorarmäßig werden Flucht- und Ret tungspläne als Sonderleistung nach Pkt. 9 Dokumentation AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., AHO-Schriftenreihe, Heft 17, Leistungsbild und Honorierung Leistungen für Brandschutz, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stand: 06/2009; Anmerkung: Unverbindliche Honorierungsempfehlungen und Praxishilfen, Stefan Budde-Siegel Arbeitshandbuch zum Flucht- und Rettungsplan ISBN 978-1-291-64061-8 www.profil-buchhandlung.de abgerechnet.

Das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen stellt nicht die ingenieurmäßige Dienstleistung der Planung von Flucht- und Rettungswegen dar. Daher sind Brandschutzkonzepte und/oder das Vorliegen einer Flucht- und Rettungswegeplanung und Kennzeichnung unverzichtbar für das Erstellen dieser Pläne. Die Kundschaft geht irrigerweise häufig davon aus, dass mit der Be auftragung von Flucht- und Rettungsplänen auch die Planung gleichem sowie die Planung der Kennzeichnung der Wege inbegriffen ist. Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, allein durch Auf nahme vorhandener Sicherheitseinrichtungen kann als grob fahrlässig erachtet werden. Inzwischen wurden zahlreiche Vorschriften zur Inklusion erlassen.

So ist deshalb vor der Erstellung derartiger Planunterlagen zu klären, ob (gegebenenfalls auch zukünftig) im Objekt mit dem Besuch von Menschen mit Behinderungen gerechnet werden muss. Regelwerke zeigen die Komplexitäten auf unter welchen Flucht- und Rettungspläne erstellt werden müssen. Sowie die Sonderbauverordnungen, Verordnungen über bautechnische Prüfungen bzw. Bauverordnungen der Bundesländer und Richtlinien.


Dienstag, 9. September 2014

Ausgegoogelt ???

Google löscht nicht ????!!!!!!!!

Löscht Google oder löscht Google nicht, wenn sich betroffene Personen melden ?

Dieser Fragestellung ging der WDR in seiner aktuellen Sendung "Markt" nach.

Suchmaschinen müssen seit rund drei Monaten bei einem berechtigten Antrag Links zu persönlichen Daten von Betroffenen löschen. Datenschützer freuen sich, einige Medien sprechen aber auch von Zensur im Netz. markt fragt nach: Wie funktioniert das Vergessenwerden? Wie viele Links wurden mittlerweile schon gelöscht? Und sind die Bedenken zu dem Verfahren gerechtfertigt?

Hier geht es zum Stream der Sendung.

Ihr Reinhard Göddemeyer
Antistalkingliga

Donnerstag, 31. Juli 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte. 

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014  

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt ! Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014

Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleu

Ausgegoogelt ! Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014

Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.

Es gibt somit im Internet ein Recht auf Vergessen.  Nun ist dieses Recht Realität. Es hat hier vor dem EuGH die grundlegende Tugend der Rechtsprechung gesiegt, die Verhältnismässigkeit. Eine verhältnismässige Überlegung ist es zum Beispiel, dass ein Mensch nicht zeitlebens für einen Fehltritt büssen muss.

So ist es z.B. auch im Insolvenzverfahren, wo man nach 7 Jahren schuldenfrei einen Neuanfang starten kann oder auch im Strafverfahren, wo man einen rechtlich verbrieften Anspruch auf die Resozialisierung hat.

Ebenso wenig sollen die digitalen Spuren ewig an uns haften.

Dieses Urteil ist erst der Anfang. Schon jetzt liegen Google Tausende von Löschungsanträgen vor; es bleibt jetzt abzuwarten, wie Google damit umgeht, welche technischen Seiten z.B. einge -baut werden, damit ein Opfer seine Löschungsanträge schnell und unkompliziert stellen kann.

Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

PS: Sie wollen Eintragungen löschen lassen ?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Gegen eine Kostenpauschale von 75 EURO recherchieren wir für sie im Internet, ob und welche negativen Eintragungen über ihre Person / Firma bestehen.
Das weitere Vorgehen wird dann individuell besprochen bzw. festgelegt.

Anfragen an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de mderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.

Es gibt somit im Internet ein Recht auf Vergessen.  Nun ist dieses Recht Realität. Es hat hier vor dem EuGH die grundlegende Tugend der Rechtsprechung gesiegt, die Verhältnismässigkeit. Eine verhältnismässige Überlegung ist es zum Beispiel, dass ein Mensch nicht zeitlebens für einen Fehltritt büssen muss.

So ist es z.B. auch im Insolvenzverfahren, wo man nach 7 Jahren schuldenfrei einen Neuanfang starten kann oder auch im Strafverfahren, wo man einen rechtlich verbrieften Anspruch auf die Resozialisierung hat.

Ebenso wenig sollen die digitalen Spuren ewig an uns haften.

Dieses Urteil ist erst der Anfang. Schon jetzt liegen Google Tausende von Löschungsanträgen vor; es bleibt jetzt abzuwarten, wie Google damit umgeht, welche technischen Seiten z.B. einge -baut werden, damit ein Opfer seine Löschungsanträge schnell und unkompliziert stellen kann.

Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

PS: Sie wollen Eintragungen löschen lassen ?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Gegen eine Kostenpauschale von 75 EURO recherchieren wir für sie im Internet, ob und welche negativen Eintragungen über ihre Person / Firma bestehen.
Das weitere Vorgehen wird dann individuell besprochen bzw. festgelegt.

Anfragen an: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de

Donnerstag, 15. Mai 2014

Irre(n) Politiker ?

Irre(n) Politiker ?

Das haut dem Fass den Boden aus ! Jetzt verlangen die AKW Betreiber doch wirklich die Übernahme der Verantwortung für die Atomkraftwerke bzw. für die Finanzierung der Rückbaukosten vom Bund !

Haben wir es denn nur noch mit Verbrechern in den Chefetagen dieser Konzerne zu tun ? Was geht in den Köpfen von Johannes Teyssen, Peter Terium und Frank Mastiaux vor ? 

Zitat: Bund soll offenbar alle Risiken übernehmen

Wollen Konzerne ihre AKW loswerden?

Die drei großen Energiekonzerne E.On, RWE und EnBW wollen einem "Spiegel"-Bericht zufolge ihr gesamtes deutsches Atomgeschäft an den Bund übertragen. Demnach sollen alle Atomkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung übergehen. Diese Stiftung solle die Kraftwerke bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben, berichtet das Magazin unter Berufung auf Konzern- und Regierungskreise. Zugleich solle sie für den Abriss der Atomkraftwerke und für die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.
"Darüber gibt es Gespräche mit der Bundesregierung", bestätigte ein nicht namentlich genannter Branchenvertreter der Nachrichtenagentur Reuters die Pläne zur Einrichtung einer Stiftung. Diese könne den Betrieb und den Rückbau organisieren.
Die Stromkonzerne wollen ihre finanziellen Risiken für den Abriss der Meiler und die Atommüll-Lagerung auf die Gesellschaft abwälzen, obwohl sie über Jahrzehnte gigantische Geschäfte mit dem Atomstrom gemacht haben. Fordere deshalb mit Deiner Unterschrift von der Bundesregierung, die Abriss-Rücklagen der Betreiber in einem Fonds zu sichern, aber die Konzerne nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen.  Unterschreiben 

Ihr Reinhard Göddemeyer

Mittwoch, 10. April 2013

Dortmund braucht einen Knipser !

Gestern im Westfalenstadium bzw. im Barrock an der Lindemannstrasse:

Es war ja kaum noch mit anzusehen, was der BVB sich dort zusammenspielte ! 

Jetzt steht ja wohl felsenfest, daß der BVB einen Knipser im Sturm benötigt. Denn wer wie gestern im  Spiel gegen Malaga aus 14 Großchancen nur einen Treffer produziert der macht  irgend etwas falsch.

Auch Mario Götze, der in den Himmel gelobte Superstar vergab eine Chance nach der anderen.

Wann reagiert Watzke ?  Geld hat er jetzt ja genug eingenommen !

Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 28. März 2013

Zypern retten !

Auf zur Zypern - Rettung ! 


Nachdem unsere Kanzlerin Angela Merkel in grenzenloser Selbstüberschätzung bereits unter Missachtung aller Maastricht Veträge deutsche Garantien / Gelder nach Griechenland gepumpt hat ist nun das kleine Zypern an der Reihe. 

Zypern als systemrelevanter Präzedenzfall ? 

Zugegeben, Zypern ist nicht viel grösser als Castrop Rauxel, aber eben auch nicht Irland oder Spanien. Und solch ein kleines Land mit nicht einmal 1 Million Einwohnern werden wir doch wohl mit durchziehen können. Oder ? 

Jawohl ! Sicher doch ! Deshalb 10 Milliarden Euro  für Zypern ! Heute wurden allein 5 Milliarden Bargeld nach Zypern gebracht.

Aus welcher Notenpresse dieses Geld wohl kommt ?

Ok, bei Griechenland habe ich noch mitgeholfen. Seit Monaten esse ich nur noch griechischen Schafskäse, griechische Oliven und trinke Unmengen von Ouzo.

Aber Zypern ?

Zypern ist doch diese kleine kranke Insel im Mittelmeer, um die sich seit Jahrzehnten Griechen und Türken streiten.

Zypern ist deshalb auch seit Jahren geteilt, der Norden ist seit 1983 von den Türken besetzt, die dort auch gleich mal 40 000 Soldaten stationiert haben, um die dort lebenden ca. 250 000 Einwohner türkischer Abstammung zu schützen.
Im Süden leben ca 750 000 Einwohner, der Süden ist auch per Volksabstimmung der EU beigetreten.

Und war Zypern nicht nur deshalb aufgenommen worden, weil die Griechen ansonsten gedroht hatten die EU_Ost-Erweiterung zu blockieren ? 

Völkerrechtlich ist ganz Zypern Mitglied der EU, de facto jedoch nur der griechische Süden. Das ergibt eine bizarre Konstellation: Ein EU-Mitglied wäre teilweise widerrechtlich besetzt, noch dazu von einem Nachbarstaat, der selbst in die EU eintreten möchte“

Und in ein solches Staatengebilde pumpt die EU weiteres Geld ?
Wie soll das je zurückgezahlt werden ? 
Durch Zyperns Wirtschaftskraft ? Welche Wirtschaft ? 

Grosse Hoffnungen setzen die Experten jetzt auf die im Mittelmeer bei Zypern gefundenen Erdgasvorkommen.
2011 stieß der US-Konzern Noble Energy etwa 130 km südlich der Insel bei Probebohrungen in etwa 4.500 Metern unter dem Meeresboden auf ein Erdgasfeld mit einem Umfang von, nach ersten Schätzungen, 255 Milliarden Kubikmeter. Der Beginn der Förderung ist für 2018 geplant. Ein Jahr zuvor hatten sich Israel  und Zypern auf eine Abgrenzung ihrer Wirtschaftszonen im östlichen Mittelmeer geeinigt. Anfang 2013 vergab die Regierung eine Konzession für Bohrungen etwa 50 bis 100 km süd-östlich der Insel an die italienische Eni  und die südkoreanische Kogas, sowie eine Konzession für Bohrungen etwa 150 km südwestlich Zyperns an die französische Total.

Von 1925 - 1960 war Zypern britische Kronkolonie, Großbritannien war lange Nutzniesser dieser Politik, noch heute hat Grossbritannien dort 2 grosse Militärstützpunkte. Im Vertrauen auf die Zugehörigkeit zu Großbritannien hatte sich auf Zypern der Finanzmarkt gewaltig entwickelt.


Warum ist also jetzt EU Kapital nötig, um Zypern zu retten ? 


Ist Zypern der Testfall für den Rest Europas ? 

Der Maastrichtvertrag hat sich als fragile Basis für Europa erwiesen. Alles dauert ewig, inzwischen sitzen ganz Klein und ganz Groß mit gleichem Stimmrecht am selben Tisch(EZB) - in der Eurozone ohne Exit-Regeln und ohne Mut. Die Situation in Italien, Griechenland, Spanien und Frankreich wird bald wieder "anbrennen" und das Ganze von vorne losgehen. Was man bei Zypern, das für 0.2% des europ outputs verantwortlich ist, noch schafft, kriegt man bei obigen Ländern aber wohl nicht hin. 


Aber man übt wenigstens schon einmal.


Was kann ich persönlich unternehmen um bei der Zypern-Rettung zu helfen ?
Mehr Kartoffeln aus Zypern essen ?
Zyprische Kartoffeln gehören zu den Export-Schlagern (meist nach Großbritannien)
Mehr Gas verbrauchen, damit das Erdgasfeld so schnell wie möglich ausgebeutet werden kann ?

Da ist guter Rat teuer !

Ihr Reinhard Göddemeyer




Freitag, 1. März 2013

Stalker geben nicht auf

Unsere Stalker geben nicht auf.

Die letzten der gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt.

Die letzten massiven Internetverleumdungen über und gegen Reinhard Göddemeyer stammten bekanntlich vom Dezember 2012.

Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden.

Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure  auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.

Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.

Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die unbekannte am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die Seite mit der Holocoustluege.

Wir erinnern uns:

In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga  bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet  und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn als Pädophilen zu beschuldigen.

Was ist noch alles zu erwarten ?

Wird Reinhard Göddemeyer  etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?

Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.

Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte.  Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.

Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben.

 Ihr Reinhard Göddemeyer 

http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Samstag, 26. Januar 2013

News


Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde. 

Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das  Amtsgericht Recklinghausen einen  Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. 

Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.

Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals   konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war. 

Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist. 

........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.

Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.

In Güstrow ist er auch wieder illegal  rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht  Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.

Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info    www.news.guestrower.info  Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg. 

Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)

Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen.  Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich  in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains  http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht. 

Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb  wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen. 

Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden. 

Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.

Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.

Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird.  Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen. 

Sicherheitshalber  wird  ihm  auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.

Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.


Reinhard Göddemeyer


Ihre Antistalkingliga 

Material über Schreitbagger gesucht

Für eine Dokumentation suchen wir auch ältere  schriftliche Materialien, Bilder oder auch Videomaterial über Schreitbagger (Spinne / Muck)

Freundliche Zuschriften bitte an
Reinhard.goeddemeyer@yahoo.de

Sonntag, 25. November 2012

Alle Welt spricht mittlerweile wegen der Erhöhung der Strompreise von der Energiemafia. Gemeint sind dabei wohl die vier grossen Anbieter, die sich den deutschen Strommarkrt untereinander aufgeteilt haben und die jede Möglichkeit nutzen, die eigenen Gewinne zu erhöhen. Dies auch  mit Massnahmen, die nicht immer die Freude bei den Stromkunden auslösen. 

In kleineren Bereichen scheint es im Im Wettbewerb um das Geld der Verbraucher aber auch eine andere Mafia zu geben. Die unseriös arbeitenden Anbieter sogenannter modernster Infrarotheizungen.
Nachdem wir über eine Ausschreibung Kontakt zu Anbietern von sogenannten Wärmewellenheizungen - Infrarotheizungen erhalten hatten bekamen wir Kontakt zu deren Angeboten, die von uns im Rahmen der Auftragsbearbeitung geprüft wurden.

Dabei konnten wir feststellen, dass mit den verschiedensten unseriösen Werbeaussagen für den Vetrieb dieser "Superheizungen" geworben wird.

Hier einige gravierende Beispiele:

Unzulässige Werbung mit dem GS - Zeichen (Geprüfte Sicherheit) mit dem TÜV-LOGO des TÜVs NORD / SÜD / Rheinland und falschen Tüv - Prüfberichten.

Werbung mit unzulässigen Referenzen von Papst Bendikt XVI und Herbert Grönemeyer u.a. Prominenten. 

Werbung mit veralteten Gutachten, in denen diese Heizungen empfohlen werden. Diese Werbung erfolgt von den Vertriebsfirmen in Kenntnis der Tatsache, dass es neuere Gutachten und Studien mit genau gegenteiligen Aussagen gibt.

Werbung mit unzulässigen Verbrauchseinsparungen

Werbung mit unzulässigen Gesundheitssaussagen.

Ein Kunde erzählte uns hierzu, dass ihm ein Verkäufer von Infrarotheizungen aus Gelsenkirchen im Rahmen des Verkaufsgespräches diese schöne Geschichte aufgetischt hatte:

"Die Oberflächen dieser Infrarotheizungen sind mit einem Granulat versehen, das Granulat kommt aus einem Bergwerk in China. In diesem Bergwerk hatte man festgestellt, dass die dort arbeitenden Bergleute niemals erkrankten, dass die überdurchschnittlich gesund waren. Das hat man sich jetzt zunutze gemacht, indem das erz aus diesem Bergwerk gemahlen wird und das Granulat dann auf Heizlampen und Heizkörper aufgebracht wird.  Meine Frau und ich nutzen diese Methode auch, ich habe seitdem keine Bandscheibenprobleme mehr und bei meiner Frau ist der Ischiasschmerz weggegangen " 

Die sogennate "Chinalampe" hatte der gute Mann natürlich auch im Sortiment und bot sie dem Knden für 500 EURO an.

Lassen Sie sich beim Heizungskauf also bitte nicht über den Tisch ziehen, informieren Sie sich notfalls bei der Verbraucherberatung in Düsseldorf, die gerade in Zusmmenwirkung mit dem Umweltamt Düsseldorf aufgrund der vielen eingehenden Anfragen nach der Wirkung und den Kosten von Infrarotheizungen eine aktuelle Studie zu dieser Problematik veröffentlicht hat. In dieser neuen Studie wird ausdrücklich die Wärmepumpentechnik als vorteilhafter beurteilt.

Sie benötigen eine Heizung ?
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Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot für Ihr Bauvorhaben.

Wir bieten eine schnelle qualifizierte Abwicklung und eine qualifizierte deutsche Bauleitung !


Kontakt:
bspartners Ltd.
Reinhard Göddemeyer
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Telefon: Mobil: 0157 - 829 1492 
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Donnerstag, 8. November 2012

Sonntag, 28. Oktober 2012

Insolvenzberatung - Online : Rechtsanwalt Dr.Elfriede Meyer-Waschke

Insolvenzberatung - Online : Rechtsanwalt Dr.Elfriede Meyer-Waschke: Dies ist ein Musterartikel. Dieser Artikel dient einzig und allein dem Zweck das Zusammenspiel zwischen der Suchmachine Google und dem Googl...

Samstag, 27. Oktober 2012

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Montag, 8. Oktober 2012